Alle Infos rund um L-17/ L / L-zusätzlich

gerne kannst du bei uns in der Fahrschule eine L-17, L §122 oder L-zusätzlich Ausbildung absolvieren.

Auf dieser Seite findest du alle Infos zu dem Ablauf und den Vorrausetzungen für das Beantragen einer L-Tafel. 


Die Termine für die Theoretische Einweisung finden normalerweise einmal die Woche (meist DO Abends) bei uns in der Fahrschule statt und können gerne telefonisch vereinbart werden.

Theoretische Einweisung:  Fahrschüler + Begleiter (+Führerschein) hören gemeinsam für eine Stunde einen Einweisung über das Fahren mit dem L-Taferl.


Die Kosten für die Theoretische Einweisung in der Fahrschule liegen bei 50€ - auf der Behörde wird nochmals eine Gebühr von circa 42€ fällig.


Wir weisen darauf hin, dass sich die Wartezeiten für das L-Taferl auf der Behörde in den Sommerferien auf bis zu 8-10 Wochen erhöhen können.

Unter dem Jahr liegen die Wartezeiten für gewöhnlich bei 4-6 Wochen.




L §122 oder L zusätzlich


Parallel zur Führerscheinausbildung in der Fahrschule können privat auch Übungsfahrten durchgeführt werden. Dies ist aber nur mit behördlicher Genehmigung und unter gewissen Vorraussetzungen möglich. Den Antrag dafür stellen wir in der Fahrschule für dich beim Verkehrsamt für Wien. Du hast KEINEN extra Behördenweg!


Vorraussetzungen für den Kandidaten:
o Absolvierung des gesamten Theoriekurses.
o Absolvierung von min. 6 UE Praxis.
o Hören einer Theoretischen Einweisung in der Fahrschule (1UE)
o Abgabe des Ärztlichen Gutachtens.


Vorraussetzungen für den Begleiter:
o Besitz der österreichischen (oder EU bzw. EWR) Lenkberechtigung seit min. 7 Jahren.
o Praxisnachweis der letzten 3 Jahre.
o Unbescholtenheit in Bezug auf die StVo.
o Hören einer Theoretischen Einweisung in der Fahrschule.


Während der Übungsfahrt sind folgende Dinge zu beachten:
Der Übungsfahrtenbescheid, der Führerschein des Begleiters und der Lichtbildausweis des Kandidaten sind immer mitzuführen!
Während der Übungsfahrt muss vorne und hinten am Fahrzeug eine Tafel mit der Aufschrift „L“ in weißer Schrift auf hellblauem Grund und die Aufschrift „ÜBUNGSFAHRT“ angebracht sein.
Der Bescheid wird NICHT auf ein Auto begrenzt! Man darf mit so vielen Autos fahren, wie man will! Achtung! Das Auto muss aber in Österreich zugelassen sein!
Der Alkoholgehalt des Blutes darf sowohl beim Kandidaten als auch beim Begleiter nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) betragen!!!
Während der Ausbildungsfahrt darf das Bundesgebiet nicht verlassen werden!


ACHTUNG: Der Übungsfahrtenbescheid ist nur ein Jahr gültig und kann NICHT verlängert werden!


Bei der §122er Ausbildung ersetzt du mit der L-Übungsfahrt die 6 Fahrstunden Hauptschulung und musst stattdessen 1000km protokolliert privat fahren.

Bei L-zusätzlich absolvierst du alle 18 Fahrstunden in der Fahrschule und kannst zusätzlich so viel oder so wenig wie du willst privat fahren - hier ist kein Fahrtenprotokoll notwendig.




B L-17


Bei der B17 Ausbildung sind insgesamt 3000 km in der Laienausbildung zu fahren. Dies ist aber nur mit behördlicher Genehmigung und unter gewissen Voraussetzungen möglich. Den Antrag dafür stellen wir in der Fahrschule für dich beim Verkehrsamt für Wien. Du hast KEINEN extra Behördenweg!


Vorraussetzungen für den Kandidaten:
o Absolvierung des gesamten Theoriekurses.
o Absolvierung von min. 12 UE Praxis.
o Hören einer Theoretischen Einweisung in der Fahrschule (1UE).
o Abgabe des Ärztlichen Gutachtens.


Vorraussetzungen für den Begleiter:
o Besitz der österreichischen (oder EU bzw. EWR) Lenkberechtigung seit min. 7 Jahren.
o Praxisnachweis der letzten 3 Jahre.
o Unbescholtenheit im Bezug auf die StVo.
o Hören einer Theoretischen Einweisung in der Fahrschule.


Während der Übungsfahrt sind folgende Dinge zu beachten:
Der Ausbildungsfahrtenbescheid, der Führerschein des Begleiters und der Lichtbildausweis des Kandidaten sind immer mitzuführen!
Während der Übungsfahrt muss vorne und hinten am Fahrzeug eine Tafel mit der Aufschrift „L17“ in weißer Schrift auf hellblauem Grund und die Aufschrift „AUSBILDUNGSFAHRT“ angebracht sein.
Der Bescheid wird NICHT auf ein Auto begrenzt! Man darf mit so vielen Autos fahren, wie man will! Achtung! Das Auto muss aber in Österreich zugelassen sein!
Der Alkoholgehalt des Blutes darf sowohl beim Kandidaten als auch beim Begleiter nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) betragen!!!
Während der Ausbildungsfahrt darf das Bundesgebiet nicht verlassen werden!


ACHTUNG: Der Ausbildungsfahrtenbescheid ist 18 Monate gültig und kann NICHT verlängert werden!


Nach jeweils 1.000 km ist eine Begleitende Schulung in der Fahrschule zu absolvieren!




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